AGB

1. Alle Angaben und Informationen zu den Angeboten basieren auf den erteilten Informationen des Auftraggebers (Verkäuferin/Verkäufer). Es wird keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

Bitte prüfen Sie die wesentlichen Punkte vor Vertragsabschluss.

2. Anspruch/ortsübliche Provisionssätze (7,14 %, inkl. MwSt):

2.1. Bei Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Maklerprovision/Vermittlungsprovision in Gesamthöhe von 7,14% vom notariellen Kaufpreis, inkl. gesetzlicher MwSt., jeweils zur Hälfte (50%), je 3,57 % durch Kaufende und Verkaufende, als Doppelprovision, gem. § 656c BGB, fällig, sofern der Kauf für den Kaufenden nicht provisionsfrei ist, z. B. bei einer Vereinbarung der reinen Innenprovision mit dem Verkaufenden bzw. andere Vereinbarungen, z.B. bei Nichtverbraucherwohnimmobilien, getroffen wurden.  Die Provision wird fällig, wenn anhand unseres Unterlagen oder unserer Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Vereinbaren die Parteien von vornherein eine Doppelprovision, wie in § 656c BGB festgehalten, gibt es keine Regelungen zur Reihenfolge der Zahlungspflicht. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.

2.2. Mallorca-Immobilien werden durch den Käufer provisionsfrei erworben. Die Maklerverkaufsprovision, die sich je nach den Vereinbarungen im Einzelfall und dem vorliegenden Objekt an der marktüblichen Provision von 5%, zzgl. MwSt. orientiert, wird ausschließlich durch den Verkäufer fällig. Bei kleinen Objekten wird eine Mindestfestpreisprovision vereinbart. Der Erwerb einer Mallorca-Immobilie ist für den Käufer provisionsfrei.

2.3. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person oder seines Ehegatten liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf. 

4. Der Kaufinteressent hat die Verpflichtung, bei sämtlichen Verhandlungen uns als ursächlichen wirkenden Makler zu benennen und zu diesen und jedem weiteren Vertragsabschluß heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.

5. Unsere Angebote und Informationen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.

6. Sollte durch die Weitergabe unserer Informationen über einen Bauträger an einen Bauherrn ein Kaufvertrag zustande kommen, ist dieser provisionspflichtig.

7. Der Maklervertrag kann jederzeit fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Auftraggeber ist zur Kündigung verpflichtet, sobald keine Kaufabsicht mehr besteht. 

8. Tätigkeiten für den anderen Teil sind dem Makler gestattet. 

9. Mündliche Vereinbarungen bzw. Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den Makler.

10. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam. Gerichtsstand ist Potsdam.


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