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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs werden bei
der Anforderung eines Exposés mit ausgehändigt!
1.
Alle Angaben und Informationen zu den Angeboten basieren auf den erteilten
Informationen des Auftraggebers (Verkäufer/Vermieter). Es wird keine Haftung
für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Zwischenverkauf bzw.
-vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Bitte prüfen Sie die
wesentlichen Punkte vor Vertragsabschluss.
2.
Anspruch und ortsüblichen Provisionssätze:
2.1.
Für den Abschluss eines Kaufvertrages wird eine Maklerprovision in Höhe
von 6% vom Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt. durch den Verkäufer fällig.
2.2.
Bei
Abschluss eines Mietvertrages für Wohn- und Gewerberäumen ist vom Mieter/
Pächter eine Provision in Höhe von zwei Monatsmieten zzgl. MwSt. zu zahlen.
Der Provision wird fällig, wenn anhand unseres Unterlagen
oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch
besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom
Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und
Ergänzungen zustande kommen.
2.3.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende
Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der
Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder
aus anderen in seiner Person oder seines Ehegatten liegenden Gründen
rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich
angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt
hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
3.
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf
Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des
Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf.
4.
Der Kaufinteressent hat die Verpflichtung, bei sämtlichen Verhandlungen
uns als ursächlichen wirkenden Makler zu benennen und zu diesen und jedem
weiteren Vertragsabschluß heranzuziehen sowie uns Abschriften von
abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
5.
Unsere Angebote und Informationen sind nur für den Empfänger selbst
bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte
weitergereicht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe
der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
6.
Sollte durch die Weitergabe unserer Informationen über einen Bauträger an
einen Bauherrn ein Kaufvertrag zustande kommen, ist dieser
provisionspflichtig.
7.
Der Maklervertrag kann jederzeit ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Auftraggeber ist zur Kündigung
verpflichtet, sobald keine Kaufabsicht mehr besteht.
8.
Tätigkeiten für den anderen Teil sind dem Makler gestattet.
9.
Mündliche Vereinbarungen bzw. Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
einer schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
10.
Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen
Punkte in vollem Umfang wirksam. Gerichtsstand ist Potsdam.
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